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GEPRÜFTE QUALITÄT

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GEPRÜFTE QUALITÄT

Seit dem 1. März 2006 gelten für Markisen die neuen europäischen Sicherheits-
Verordnungen CE und DIN E 13561 für Markisen-Gestelle und Markisen-Montagen.

Für Ihre Sicherheit: Fachgerechte Montage!

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Alle Markisen-Hersteller müssen ausnahmslos entsprechend CE fertigen.
– Alle Markisen müssen vom Hersteller im Windkanal auf Stabilität getestet werden und werden in Windwiderstandsklassen (WK 0 bis 3) eingestuft.
– Jede Markise ist nur so gut und sicher (und erfüllt die entsprechende Windwiderstands-Klasse) wie die Befestigung der Konsolen (Halter) an Wand oder Decke.
– Bei Markisen müssen zwingend alle Konsolen in Anzahl und Schrauben entsprechend der neuen Markisen-Norm (DIN EN 13561) montiert werden!
– Die Montage von Markisen darf seit dem 01.03.2006 ausschließlich von qualifizierten Fachmonteuren durchgeführt werden.
– Markisen-Droste bietet als anerkannter Fachbetrieb ausschließlich Markisen und Montagen gem. der neuen Normen (CE und DIN EN 13561) an.


CE und DIN EN 13561 – Erläuterungen

Richtlinien zur technischen Beratung, zum Verkauf und zur Montage von Gelenkarmmarkisen:

Seit dem 1. März 2006 gelten für Markisen neue europäische Sicherheits-Verordnungen: CE und DIN EN 13561 „Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen“. Hier werden die Anforderungen festgelegt, die Markisen in Bezug auf Konstruktion und Befestigung erfüllen müssen.

Alle Gelenkarm-Markisen müssen vom Hersteller ausnahmslos nach der CE-Norm hergestellt werden und haben eine CE-Kennzeichnungspflicht. Der Hersteller garantiert mit dem Anbringen des CE-Zeichens die Haltbarkeit und Sicherheit beim Gebrauch seiner Produkte bei Einwirkung der vom Hersteller maximalen zugelassenen Windstärke. Er darf seine Produkte nur dann in den Verkehr bringen, wenn die Norm erfüllt wird und somit durch seine Produkte die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter nicht gefährdet werden.

Die Markisenhersteller müssen ihre Produkte auf die Windtauglichkeit testen und die zutreffende Windwiderstandklasse deklarieren. In der DIN EN sind entsprechende Windwiderstandklassen mit den zugeordneten Windstärken (nach Beaufort) definiert. Wenn keine Prüfung erfolgt, bzw. die Windwiderstandklasse 1 nicht erreicht wird, muss die Markise mit der Windwiderstandklasse 0 versehen werden.

Anmerkung:
Die Klasse 0 entspricht entweder einer nicht geforderten oder nicht gemessenen Leistung oder einem Produkt, das die Anforderungen der Klasse 1 erfüllt.

Wichtiger Hinweis:
Da bei der Klasse 0 vom Hersteller nicht angegeben werden muss, ob die Markise einer nicht geforderten oder eine nicht gemessenen Leistung entspricht oder ob sie die Klasse 1 erfüllt, ist bei der Beratung darauf hinzuweisen, dass eine Markise, die nur die Windwiderstandsklasse 0 erfüllt, aus Sicherheitsgründen bei Wind nicht benutzt werden darf.

Jede Markise ist nur so gut und sicher, wie die Befestigung der Halter (Konsolen) an Wand oder Decke. Deshalb müssen zwingend alle Konsolen in Anzahl und Schrauben entsprechend der neuen Markisen-Norm (DIN EN 1356) montiert werden.

Diese Belastungswerte werden in der Praxis immer nur in Verbindung mit einer normgerechten Montage der Anlagen erfüllt. Ähnlich einem Vordach ist eine Markise ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Nur eine geschulte Fachfirma gibt die Sicherheit, dass die Montage der Anlage mit der entsprechend notwendigen Art und Anzahl der Konsolen und dem richtigen Befestigungsmaterial für den gegebenen Befestigungsuntergrund erfolgt.

Es wird zwischen druckfestem und nicht druckfestem Untergrund unterschieden. Der druckfeste Untergrund kann Druckkräfte, die über die Konsolen eingeleitet werden, aufnehmen. Der nicht druckfeste Untergrund (Isolierputz, Klinker) kann dies nicht. Deshalb ist die Verwendung von Distanzplatten notwendig. Diese übernehmen die Krafteinleitung in das Mauerwerk bzw. in den Beton. Zudem spielen die unterschiedlichen Untergründe bei der Ermittlung der Auszugskraft pro oberem Befestigungsmittel eine entscheidende Rolle.

Damit der Verkäufer ein qualifiziertes Angebot für die fachgerechte Montage der Markise und die Auswahl der erforderlichen Befestigungshalter und Dübel erstellen kann, muss er die baulichen Gegebenheiten hinterfragen und ggf. eine Ortsbesichtigung vornehmen. Es ist festzustellen, ob der Befestigungsgrund die erforderliche Festigkeit besitzt um die davon abhängige Befestigungsart (z.B. Distanzrohre, Distanzkonsolen oder Montageplatten) festlegen zu können. Nach Klärung der Beschaffenheit des Montageuntergrundes und der Montageart sind die Auszugskräfte auf der Widerstandsseite zu ermitteln. Bei nicht eindeutiger Bestimmbarkeit des Montageuntergrundes ist eine örtliche Sonderprüfung über Statiker bzw. Bausachverständige zu empfehlen.

Die Aufklärung des Käufers zielt zum einen auf die Sicherheit der Nutzer und zum anderen, und nicht zuletzt, auf seine nachhaltige Zufriedenheit über seine Kaufentscheidung.

Praktisches Zubehör wie Elektroantriebe mit Funkbedienung oder die beliebten Sonnen-, Wind- und Regenwächter von SOMFY gehören heute zur Grundausstattung einer jeden Markise und bilden einen weiteren Schutz, damit Markisen bei Überschreitung der Windwerte automatisch einfahren.


Unsere Leistung für Sie gemäß DIN EN 13561:

Markisen-Droste als anerkannter Fachbetrieb bietet ausschließlich Markisen und Montagen gemäß der neuen Normen (CE und DIN EN 13561) an.

Alle Markisen, die Markisen-Droste anbietet, erfüllen die neuen Belastungswerte bei Markisen.
In einem speziell für Markisen durchgeführten Windkanaltest wurden die auf die Markisenkonstruktion und deren Befestigung einwirkenden Windbelastungen getestet. Alle Gelenkarm- und Kassetten-Markisen sind CE-erklärt und erfüllen die Anforderungen nach der Windklasse 2. Das entspricht der Windstärke 5 (nach Beaufort) oder einer Windgeschwindigkeit bis 10,4 Metern pro Sekunde (m/s).

Warnen möchten wir an dieser Stelle vor Firmen, die nicht nach dem Wandaufbau oder dem Untergrund der Befestigung oder der Preisermittlung fragen oder gar Selbstmontage empfehlen. Markisen-Droste wird als langjähriger Fachhändler von den Markisenherstellern wie markilux und WAREMA mit einem darauf abgestimmten Konsolenberechnungsprogramm technisch unterstützt.

Die Anforderungen an den Sonnenschutz werden durch den Käufer dargestellt und müssen vom Verkäufer anhand der örtlichen Gegebenheiten auf ihre Machbarkeit überprüft werden. Die Anforderungen des Käufers an die technische Ausführung und das Design der Markise (wie z.B. offene Halbkassette, Vollkassette) muss der Verkäufer mit dem Käufer anhand der technischen Grenzen seines Angebots abstimmen.

In den technischen Unterlagen und der CE-Konfirmitätsbescheinigung sind die wesentlichen Nutzungs- und Sicherheitsanforderungen dokumentiert. Die Anforderungen an den Windwiderstand nach DIN EN 13561 „Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen“ sind durch die Windwiderstandsklassen festgelegt.

Bei nicht erfüllbaren Anforderungen des Käufers muss der Verkäufer auf die Vorgaben der Norm und des Geräte- und Produkt-Sicherheits-Gesetzes hinweisen (Beispiel: Nutzung bei Regen, Wind, Frost, Schnee, Nutzungssicherheit, Quetsch- und Scherstellen, Neigungsstellung bei Regen).

Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden oder einem Berechtigten übergeben, wobei der Monteur auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten und die Funktionserhaltung bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Markise hinweist.

Bei der Markise handelt es sich in erster Linie um eine Sonnenschutzanlage. Zur Vermeidung von Schäden darf sie nur unter bestimmten Bedingungen Regen ausgesetzt werden: Die vollständig ausgefahrene Markise muss ab einer Neigung von 14°, also entsprechend einem Gefälle von 25% (oder einer vom Hersteller vorgegebenen geringen Neigung), der durch eine eventuelle Ansammlung von Wasser auf dem Markisentuch ausgeübten Kraft standhalten (ohne zu brechen), oder das Wasser muß abgeleitet werden, damit die Entstehung eines Wassersacks verhindert wird.

Besondere Nutzungseinschränkungen der Markise sind bei Frost und Schnee zu beachten. Bei diesen Witterungsbedingungen darf die Markise weder ein- noch ausgefahren werden, damit gravierende Schäden bis hin zum Totalschaden vermieden werden.

Der Monteur übergibt die für den Nutzer, in der Regel der Kunde, bestimmten Begleitpapiere.
Der Kunde bestätigt dem Monteur schriftlich die korrekte Ausführung der Markise und der Montage und das Abnahmegespräch mit den Sicherheitshinweisen.

Seit nunmehr 30 Jahren ist Markisen-Droste (Tel.: 040-300 60 70) der kompetente Ansprechpartner, wenn es um Fenster, Rollläden, Haustüren, Vordächer, Markisen und Wintergärten geht. In den Ausstellungsräumen in der Saseler Chaussee 111 oder den weiteren Standorten findet jeder Interessent umfassende Informationen zu vielen Themen rund ums Haus.